Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2023 (Gesetz vom 29.12.2022 Nr. 197) - Wesentliche Neuerungen

Bozen, 27 Februar 2023

Im Amtsblatt der Republik vom 29.12.2022 Nr. 303 wurde das Gesetz vom 29.12.2022 Nr. 197 (das Haushaltsgesetz für das Jahr 2023) veröffentlicht, das am 1.1.2023 in Kraft getreten ist.

In der Folge werden die wesentlichen Neuerungen im Bereich des Steuerrechts und der steuer-rechtlichen Begünstigungen im Haushaltsgesetz für das Jahr 2023 zusammengefasst, mit Aus-nahme der Bestimmungen zu den Kryptowährungen.

Das Haushaltsgesetz sieht weitere Abänderungen der Bestimmungen zum sogenannten „Su-perbonus“ ex Art. 119 DL 34/2020 vor, zuletzt abgeändert die sog. “Aiuti-quater”-Verordnung.

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