Die Aufschubverordnung DL Nr. 198/2022 - Wesentliche Neuerungen bei der Umwandlung

Bozen, den 9 März 2023

Die Gesetzesverordnung Nr. 198 vom 29.12.2022 (die sogenannte Aufschubverordnung, um-gangssprachlich Milleproroghe) wurde in das Gesetz Nr. 14 vom 24.02.2023 umgewandelt und im Amtsblatt der Republik Nr. 49 vom 27.02.2023 veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen, die bei der Umwandlung der Verordnung vorgenommen wurden, werden im Folgenden analysiert.

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